Pressemitteilung 03.09.2025
„KLAGE GEGEN DIE STADT BONN ZUR RÜCKNAHME DER MARKIERTEN EINSPURIGEN VERKEHRSFÜHRUNG AUF DER BONNER ADENAUERALLEE“
„Mit Unterstützung der Bonner Initiative für eine bürgerfreundliche Verkehrspolitik e.V. (BIfBV e.V.) haben Anlieger der Adenauerallee am Dienstag, den 2. September 2025, eine Klage, verbunden mit einem Eilantrag, gegen die Stadt Bonn bei dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Namentlich soll Frau OB Dörner als Oberbürgermeisterin und Vertreterin der Stadt die in den letzten Wochen vorgenommene einspurige Markierung der Adenauerallee zurücknehmen. „Die auf Anordnung der Stadtverwaltung Bonn durchgeführten Markierungsarbeiten auf der Adenauerallee sind aus unserer Sicht eindeutig rechtswidrig und eine Wiederherstellung des früheren Zustands ist geboten. Auch wenn Frau Dörner dies für „wirklichkeitsfremd“ hält, wie sie es zuletzt im Interview mit dem Bonner General-Anzeiger geäußert hat. “, so der zweite Vorsitzende des BIfBV e.V., Ludwig Acker.
Seit mehreren Jahren versucht Frau OB Dörner mit Unterstützung der links-grünen Ratskoalition ihre von ideologisch geprägten Vorstellungen gekennzeichnete Verkehrswendepolitik nun auch am Beispiel der Adenauerallee gegen einen Großteil der kritisch am Sinn dieser Maßnahmen zweifelnden Bonner Bürgerinnen und Bürger unbeirrt durchzusetzen. Leidtragende dieser einseitigen Verkehrspolitik sind vor allem Anlieger, Autofahrer, Einzelhandel, Logistikunternehmen und Handwerker, die mit Verzögerungen im Stau kämpfen und keine Parkplätze finden.
Sogar die Lobby der Radfahrer – der ADFC – hat kürzlich erst die Adenauerallee aus ihrem Velokonzept für Bonner Radwege herausgenommen, weil er keine Notwendigkeit für einen großzügig ausgebauten Radweg auf der Adenauerallee sieht. Es gibt schließlich sehr gute alternative Radwege parallel zur Adenauerallee – am Rhein entlang oder auf der Kaiserstraße. „Wie bereits bei anderen umstrittenen Verkehrsprojekten von Frau OB Dörner greifen Bonner Bürger nunmehr auch beim Thema Verkehrsführung auf der Adenauerallee zu juristischen Mitteln und verklagen die Stadt Bonn – in dieser Häufigkeit einzigartig in der Bonner Verwaltungsgeschichte“, sagt der Erste Vorsitzende des BIfBV e.V., Peter Fuß.
Hatte die Stadtverwaltung bisher auch mit nicht nachgewiesenen Gefährdungslagen auf der Adenauerallee für die neue einspurige Verkehrsführung argumentiert, werden in der aktuellen verkehrsrechtlichen Anordnung, die augenscheinlich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei entworfen worden ist, vor allem allgemeine Klimaschutzargumente vorgegeben, die aus unserer Sicht konkret jeglicher Grundlage entbehren. Zuvor wurde seitens der Stadt, d.h. insbesondere von Frau Dörner und ihrem Dezernenten Herrn Wiesner über lange Zeit hin wörtlich behauptet, die Einspurigkeit sei rechtlich zwingend geboten und müsse aus Haftungsgründen umgesetzt werden. Diese unzutreffende Argumentation wurde später von beiden zu recht aufgegeben, was auch in Anbetracht der polizeilichen Unfallstatistik, die nachweislich in 2022 und 2023 keine Unfälle mit Radfahrern auf der Adenauerallee zeigte, geboten erscheint. Dennoch hat der in 2024 durchgeführte mehrmonatige Testbetrieb die Nerven der motorisierten Verkehrsteilnehmer über Gebühr belastet und nun sollen die Bonner motorisierten Verkehrsteilnehmer als Versuchskaninchen nochmals 12 bis 14 Monate auf der Adenauerallee vorgeführt werden.
Dabei ist auch dieser Versuch heute schon als gescheitert bzw. ungeeignet anzusehen, weil auf einer wesentlichen Teilstrecke zwischen Arndstraße und Weberstraße die Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer durch eine Großbaustelle massiv beeinträchtigt ist und damit keine aussagekräftigen verwertbaren Ergebnisse ermittelt werden könnten.
Auf Basis dieser durchgreifenden rechtlichen und pragmatischen Bedenken haben sich nunmehr mehrere Anlieger der Adenauerallee entschieden, im Wege der Klage, verbunden mit einem Eilantrag, gegen die Maßnahme vorzugehen. Wir als Verein unterstützen eine bürgerfreundliche Verkehrspolitik und helfen Betroffenen, gegen die ideologisch motivierten Übergriffigkeiten der Ratsmehrheit vorzugehen, nachdem unsere Versuche, die Politiker mit unseren guten sachlichen Argumenten zu überzeugen, nicht gefruchtet haben. „Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit den Auseinandersetzungen zu Verkehrsthemen und insbesondere zur Verkehrsführung auf der Adenauerallee begleiten und unterstützen wir die Kläger in allen relevanten Belangen“ sagt Peter Fuß, Erster Vorsitzender des BIfBV e.V.“