BifbV e.V.
Einspurigkeit der Adenauerallee?
Nein, danke!
BifbV e.V.
Einspurigkeit der Adenauerallee?
Nein, danke!
Bonner Initiative für bürgerfreundliche Verkehrspolitik e.V. (BifbV e.V.)
Die Bürgerinitiative für bürgerfreundliche Verkehrspolitik e.V. (BifBV e.V.) lehnt den einspurigen Umbau der Adenauerallee in eine Radverkehrsanlage entschieden ab! Diese Maßnahme ist zur Förderung des Radverkehrs weder geeignet noch erforderlich.
Die OB und die sie unterstützenden Parteien sollten ein rücksichtsvolles Miteinander vorleben, anstatt zu polemisieren (so z.B. die Forderung nach mehr „Gerechtigkeit“ für Fahrradfahrer:innen) und die Verkehrsteilnehmer:innen unter Vortäuschung falscher Sachverhalte (so z.B. der Umwandlung einer Fahrspur in eine „Protected Bike Lane“ in der vorgesehenen Breite sei rechtlich zwingend vorgeschrieben oder im Falle einer Wiederherstellung des aktuellen Zustands der Fahrbahn nach der Kanalsanierung erhöhe sich das Haftungsrisiko der Stadt). Gerade im innerstädtischen Verkehr sind viele Menschen sowohl Autofahrer:innen als auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen! Wir wollen und können miteinander gut auskommen!
Der MIV (Motorisierter Individualverkehr) muss allerdings sinnvoller gesteuert werden. Statt zusätzliche Ampelschaltungen auf der Adenauerallee zu planen, sollte die bisherige Taktung aller Ampeln bis zum Belderberg hinein überprüft und optimiert werden. Staus und umherfahrende Pkw‘s, die Parkplätze suchen, dienen nicht dem Klimaschutz.
Alle künftigen Verkehrsmaßnahmen in Bonn sollten im engen Dialog mit Anlieger:innen geplant werden. Vorher muss eine Bestandsaufnahme gemacht und es müssen zutreffende Zahlen über das gesamte Verkehrsaufkommen, insbesondere auch über den Anlieferverkehr, ermittelt werden. Solche belastbaren Zahlen liegen bspw. für die Adenauerallee bisher nicht vor.
Der Verein BifbV e.V.
Die „Bonner Initiative für bürgerfreundlich Verkehrspolitik (BIfbV)“ wurde gegründet durch eine Gruppe von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Arbeitnehmern aus dem Stadtteil Gronau/Südstadt, die sich durch die aktuell geplanten verkehrspolitische Maßnahmen der Stadt Bonn, insbesondere die geplante Einspurigkeit der Adenauerallee für den Autoverkehr, sowie die Streichung zahlreicher dringend benötigter Parkplätze in der Südstadt, in ihren Rechten und in ihren Lebensumständen unzumutbar beeinträchtigt sehen.
Daher fordern wir zu einem Umdenken auf! Wir sind überparteilich und wenden uns insbesondere an alle verantwortlichen Politiker im Rat und nehmen selbstverständlich konstruktive Ideen und Vorschläge von allen Parteien hier auf.
Der Radverkehr ist bereits in diesem Stadtgebiet gut ausgebaut und es gibt weder eine tatsächliche oder eine rechtliche Notwendigkeit, hier weitere Strassenflächen für den notwendigen Autoverkehr zu sperren und ohne erkennbare Not umzufunktionieren.
Wir wollen uns gegen diese ideologisch motivierten Maßnahmen wehren. Denn einen sachlich überzeugenden Grund für die Pläne zum Ausbau des Radverkehrs insbesondere der Adenauerallee gibt es nicht.
Zunächst einmal sind die vorhandenen Radverkehrsflächen in der Kaiserstraße und entlang des Rheinufers völlig ausreichend. Der Radverkehr kann zusätzlich, muss aber keineswegs die Schutzstreifen auf der Adenauerallee nutzen. Was zahlreiche Mitglieder unserer Initiative im Übrigen täglich problemlos machen.
Die in der Beschlussvorlage angeführte Begründung, die Adenauerallee sei ja ohnehin schon ab dem Koblenzer Tor einspurig, belegt nur völliges Unverständnis für die örtliche Verkehrslage. Schließlich kann der Autoverkehr in Richtung Norden bisher problemlos in zahlreiche Seitenstraßen, Behördenparkflächen und private Garagen abbiegen, bevor ganz am Ende noch die geräumigen Tiefgaragen der Universität und am Markt zur Verfügung stehen.
Schließlich ist das Hauptargument der Befürworter im Rat, die Kanalsanierung und der Neubau der Straßenoberfläche zwinge aus rechtlichen Gründen dazu, eine sog. Radverkehrsanlage zu errichten, die über die geplante Mindestbreite verfügen müsse, schlicht unzutreffend. Wir haben aus diesem Grund rechtliche und technische Informationen zu den Themen bereitgestellt, machen Sie sich Ihr eigenes Bild.
Eine Radverkehrsanlage mit einer Mindestbreite ist nirgendwo vorgeschrieben. Soweit technische Richtlinien diese empfehlen, ist das natürlich nicht rechtlich nicht bindend, auch wenn auf diese Normen allgemein Bezug genommen wird.
Ebenso ist das Haftungsargument, die Stadt setze sich angeblich bei einem Nicht-Ausbau einer erhöhten Haftung aus, frei erfunden. Das Landgericht Bonn hat zu diesem Thema bereits in 2020 entschieden, dass die Stadt Bonn als Trägerin der Straßenbaulast nur dann haften könnte, wenn sie auf solche Risiken, die für den Nutzer des Radstreifens nicht erkennbar sind, nicht gesondert durch eine entsprechende Beschilderung hinweist. In der baulichen Gestaltung ist sie selbstverständlich völlig frei, solange keine neuen Gefahrstellen geschaffen werden.
Eine vernünftige Verkehrspolitik mit Augenmaß setzt die technischen Normen dort um, wo Bedarf und Platz ist, und nicht mit der Brechstange auf einer Hauptverkehrsstraße in der Innenstadt
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